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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 164/12

Gesetze: ZK Art. 203 ZK Art. 96 ZK Art. 213

Zollrecht: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

Leitsatz

Ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung gem. Art. 203 Abs. 1 Zollkodex liegt vor, wenn ein Pkw mit Ursprung in einem Drittland, der von einem deutschen Seehafen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren in ein anderes Drittland befördert wird, in Deutschland abgeladen und in einem Kfz-Betrieb umgebaut wird. Die Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten gem. Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 Zollkodex muss im Hinblick auf das Auswahlermessen nicht näher begründet werden (Vorprägung des Ermessens).

Fundstelle(n):
GAAAE-42590

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