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BAG Urteil v. - 3 AZR 125/11

Gesetze: § 1 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 16 Abs 4 BetrAVG

Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Verschmelzung

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die monatliche Betriebsrente des Klägers ab dem 1. September 2006 um 4,68 %, mithin um 15,44 Euro auf 345,29 Euro brutto zu erhöhen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2100 Nr. 35
BB 2013 S. 2489 Nr. 41
DB 2013 S. 2280 Nr. 40
DStR 2013 S. 2229 Nr. 42
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3442
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2013 S. 932
HAAAE-42649

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