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BGH Beschluss v. - VI ZB 18/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO

Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei unterlassener Stellung eines Fristverlängerungsantrags

Leitsatz

Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 2269 Nr. 40
DB 2013 S. 8 Nr. 34
DStR 2013 S. 13 Nr. 40
NJW 2013 S. 3181 Nr. 43
NJW 2013 S. 8 Nr. 35
QAAAE-42659

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