Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist infolge Einreichung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs beim unzuständigen Amtsgericht
Leitsatz
1. Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache war nach der bis bestehenden Rechtslage beim Oberlandesgericht einzureichen.
2. Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts.
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Fundstelle(n): NJW 2013 S. 2971 Nr. 40 PAAAE-42681