Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Photovoltaikanlage - Zugrundelegung des Steuerbescheids für den letzten Veranlagungszeitraum - Zwölfmonatszeitraum - zu berücksichtigendes Einkommen - Gewinn - zusätzliches Einkommen - Verlustausgleich - persönliche Arbeitsleistung - vorläufige Bewilligung
Leitsatz
Der im Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum ausgewiesene Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit darf nur dann der Bemessung des Elterngelds zugrunde gelegt werden, wenn es sich um positive Einkünfte handelt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2013:270613UB10EG212R0
Fundstelle(n): DB 2013 S. 7 Nr. 38 DStR 2013 S. 14 Nr. 36 MAAAE-42711