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BFH Beschluss v. - X B 37/12

Gesetze: FGO § 90 Abs. 1, FGO § 90 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6, FGO § 119 Nr. 4, GG Art. 103 Abs. 1

Verzicht auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1592 Nr. 10
TAAAE-42765

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