Formelle Beschwer als Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels
Leitsatz
1. Die formelle Beschwer gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des
Rechtsmittels der Revision; sie ist nur gegeben, soweit das Finanzgericht (FG)
dem Klagebegehren nicht voll entsprochen hat. 2. An der
formellen Beschwer fehlt es, wenn das FG dem Klageantrag - Herabsetzung der
Einkommensteuer auf 0 € - voll entsprochen hat. Das gilt auch, wenn das
FG der Auffassung des Klägers nur in einem von mehreren Streitpunkten gefolgt
ist und die Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem
Finanzamt übertragen hat, dieses jedoch noch keinen Änderungsbescheid erlassen
hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1583 Nr. 10 NAAAE-42767