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BFH Beschluss v. - X R 27/11

Gesetze: FGO § 100 Abs. 2 Satz 2, FGO § 115 Abs. 1, FGO § 126 Abs. 1

Formelle Beschwer als Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels

Leitsatz

1. Die formelle Beschwer gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Revision; sie ist nur gegeben, soweit das Finanzgericht (FG) dem Klagebegehren nicht voll entsprochen hat.
2. An der formellen Beschwer fehlt es, wenn das FG dem Klageantrag - Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 € - voll entsprochen hat. Das gilt auch, wenn das FG der Auffassung des Klägers nur in einem von mehreren Streitpunkten gefolgt ist und die Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Finanzamt übertragen hat, dieses jedoch noch keinen Änderungsbescheid erlassen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1583 Nr. 10
NAAAE-42767

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