Vorliegen eines Leistungsaustausches bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät
Leitsatz
Ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 UStG liegt vor, wenn der
Gesellschafter einer Freiberufler-Sozietät bei deren Auseinandersetzung für den
Erhalt eines Mandantenstammes auf seine Gesellschaftsrechte bzw. die Auszahlung
eines Auseinandersetzungsguthabens verzichtet und jedem Gesellschafter die
rechtlich nicht begrenzte, gleichberechtigte Möglichkeit eingeräumt worden ist,
um die bisherigen Mandanten der Freiberufler-Sozietät nach deren
Auseinandersetzung zu werben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1640 Nr. 10 XAAAE-42768