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FG Münster Urteil v. - 11 K 683/11 Kg EFG 2013 S. 1680 Nr. 20

Gesetze: VO (EG) Nr. 883/2004 Art 11 Abs 3 Buchst a EStG§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 a EStG § 63 Abs 1 Satz 3

Kindergeld

Kindergeld für eine in Deutschland arbeitende Polin mit einem bei der Großmutter in Polen lebendes, volljähriges Kind

Leitsatz

Einer in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmerin steht für ihr in Polen bei deren Großmutter lebendes, volljähriges Kind Kindergeld zu, das sich nach den deutschen Regelungen in der erstmaligen Berufsausbildung befindet. Die Revision wird zugelassen.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1680 Nr. 20
EStB 2014 S. 73 Nr. 2
AAAAE-42994

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