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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 319/12

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

  1. Zwischen den Parteien eines Zivilprozesses streitige Ansprüche können wegen des staatlichen Gewaltmonopols regelmäßig nur gerichtlich durchgesetzt oder abgewehrt werden.

  2. Zivilprozesskosten sind demgemäß zwangsläufig und können daher als agB abgezogen werden.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 19 Nr. 40
YAAAE-43008

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