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BAG Urteil v. - 9 AZR 786/11

Gesetze: § 242 BGB, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG, § 8 Abs 2 S 2 TzBfG, § 8 Abs 1 TzBfG, § 7 Abs 1 S 1 BUrlG

Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch - geringfügiges Verringerungsbegehren

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten, seine regelmäßige Arbeitszeit um 3,29 % zu vermindern und die reduzierte Arbeitszeit so zu verteilen, dass er jeweils vom 22. Dezember eines Jahres bis zum 2. Januar des Folgejahres nicht zu arbeiten hat.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2420 Nr. 40
DB 2013 S. 2091 Nr. 37
NJW 2013 S. 8 Nr. 41
EAAAE-43100

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