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BFH Urteil v. - I R 37/12

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, FGO § 118 Abs. 2

Vorliegen einer Betriebsverpachtung i.S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG; Ansatz einer vGA im Zuge einer Darlehensvereinbarung

Leitsatz

1. Wird eine im Eigentum eines Dritten stehende wesentliche Betriebsgrundlage (hier: Betriebsgrundstück) ohne eine ausdrückliche vertragliche Abrede und ohne ein (neben den Pachtzins tretendes) zusätzliches Entgelt faktisch genutzt, begründet eine solche Duldung der Nutzung kein entgeltliches Rechtsgeschäft, das vom Tatbestand des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG 2002 a.F. ersichtlich vorausgesetzt wird.
2. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zuge einer Darlehensvereinbarung setzt voraus, dass die Einkommens- und Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Feststellung zur Interessenlage im Augenblick der Darlehensausreichung ist nicht dazu geeignet, eine Veranlassung der Einkommens- und Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis zu begründen, wenn es sich um eine wirtschaftlich vollwertige Darlehensforderung handelt, die später aus in der Sphäre des Schuldners liegenden Gründen uneinbringlich wird.
3. Die Veranlassungsfrage entscheidet sich nicht nach der Verwendung der Mittel bzw. dem Zweck der Darlehensaufnahme, sondern nach den geschäftlichen Bedingungen der Darlehensvergabe (Verzinsung, Sicherheiten, Rückzahlungsrisiko) nach Maßgabe eines sog. Fremdvergleichs.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1628 Nr. 10
GmbHR 2013 S. 1114 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2013 S. 830
QAAAE-43242

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