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OFD Frankfurt/M. - S 2241a A - 7 - St 213

Anwendung des § 15a EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Die Anwendung des § 15a EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften gestaltet sich insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des maßgeblichen Kapitalkontos i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG und des nach § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellenden Verlustes problematisch.

Dargestellt am Beispielsfall einer doppelstöckigen KG, vertrete ich hierzu folgende Rechtsauffassung:

Sachverhalt:

Die A-GmbH & Co. KG (= Obergesellschaft) ist zu 100 % als Kommanditistin an der B-KG (= Untergesellschaft) beteiligt. Alleiniger Kommanditist der A-GmbH & Co. KG ist die natürliche Person A, ebenfalls mit einer Kapitalbeteiligung von 100 %.

Im VZ 01 haben sich die Kapitalkonten der Gesellschafter in der jeweiligen Steuerbilanz wie folgt entwickelt:

Bei der Untergesellschaft:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kapitalkonto der Obergesellschaft
am
400.000 €
Verlust 01
 
– 500.000 €
Kapitalkonto der Obergesellschaft
am
– 100.000 €

Folge: Der Verlustanteil der Obergesellschaft ist gem. § 15a Abs. 1 EStG in Höhe von 400.000 € ausgleichsfähig und in Höhe von 100.000 € nur mit künftigen Gewinnen verrechenbar.

Bei der Obergesellschaft:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kapitalkonto des A
am
1.100.000 €
originärer Verlust der Obergesellschaft 01
 
– 650.000 €
Verlustanteil 01 aus der Unter...

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