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BMF - IV C 3 - S 2221/12/10010 :004
/ IV C 5 - S
2345/08/0001 BStBl 2013 I S.
1087
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen – § 10 EStG –
I. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG
1. Begünstigte Beiträge
a) Beiträge i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG
aa) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
1 Als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen:
Deutsche Rentenversicherung Bund,
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
Deutsche Rentenversicherung Regionalträger.
2 Die Beiträge können wie folgt erbracht und nachgewiesen werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Beitragsleistung | Nachweis durch |
Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen
Beschäftigung einschließlich des nach § 3 Nummer 62 EStG
steuerfreien Arbeitgeberanteils | Lohnsteuerbescheinigung |
Pflichtbeiträge aufgrund einer selbständigen
Tätigkeit | Beitragsbescheinigung des
Rentenversicherungsträgers oder der Künstlersozialkasse |
freiwillige Beiträge | Beitragsbescheinigung des
Rentenversicherungsträgers |
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen | Beitragsbescheinigung des
Rentenversicherungsträgers |
freiwillige Zahlung von Beiträgen zum
Ausgleich einer Rentenminderung (bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer
Altersrent... |