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BMF - IV C 3 - S 2221/12/10010 :004 / IV C 5 - S 2345/08/0001 BStBl 2013 I S. 1087

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen – § 10 EStG –

I. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG

1. Begünstigte Beiträge
a) Beiträge i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG
aa) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen

1 Als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund,

  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,

  • Deutsche Rentenversicherung Regionalträger.

2 Die Beiträge können wie folgt erbracht und nachgewiesen werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Beitragsleistung
Nachweis durch
Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung einschließlich des nach § 3 Nummer 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils
Lohnsteuerbescheinigung
Pflichtbeiträge aufgrund einer selbständigen Tätigkeit
Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers oder der Künstlersozialkasse
freiwillige Beiträge
Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen
Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
freiwillige Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung (bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrent...

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