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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 1508/09 EFG 2013 S. 1651 Nr. 20

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, AO § 69

Nachträgliche Werbungskosten bei Haftungsinanspruchnahme eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers für Steuerschulden der aufgelösten Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Zahlungen eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO für Steuerschulden der inzwischen aufgelösten Kapitalgesellschaft sind nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Haftungsinanspruchnahme durch eine Pflichtverletzung während der Tätigkeit als angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1651 Nr. 20
KÖSDI 2013 S. 18639 Nr. 12
IAAAE-43369

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