Gesetze: § 4 PatG, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit eines Streitpatents als Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke; Patentbeschränkung auf die Verfahrensverwendung zu einem bestimmten Zweck
Tatbestand
Die Beklagte ist Nachlassverwalterin der verstorbenen Inhaberin des unter Inanspruchnahme der Priorität der amerikanischen Patentanmeldungen 232 405 und 234 802 am 7. August 1989 angemeldeten, mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 356 059 (Streitpatents), das ein Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke zum Gegenstand hat und sieben Ansprüche umfasst. Die Klägerinnen werden vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommen.