Werkvertrag: Ausschluss von Mängelansprüchen bei Vertragsnichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsverbot
Leitsatz
1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.
2. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.
3. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1902 Nr. 11 DB 2013 S. 15 Nr. 35 DB 2013 S. 2023 Nr. 36 DB 2013 S. 24 Nr. 35 HFR 2014 S. 78 Nr. 1 NJW 2013 S. 6 Nr. 36 NJW 2017 S. 3093 Nr. 42 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2013 S. 2616 UStB 2013 S. 317 Nr. 11 WM 2013 S. 2383 Nr. 50 ZIP 2013 S. 1918 Nr. 40 ZIP 2013 S. 62 Nr. 32 FAAAE-43678