Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 6 KA 28/12 R

Gesetze: § 12 Abs 3 SGG, § 40 S 1 SGG, § 33 Abs 1 SGG, § 75 Abs 2 SGG, § 121a Abs 1 SGB 5, § 121a Abs 2 Nr 2 SGB 5, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 6 Ärzte-ZV

Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit um die Genehmigung zur Erbringung reproduktionsmedizinischer Leistungen - paritätische Besetzung des Gerichts - Gewähr für eine leistungsfähige Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft - Nichtbestehen eines Bedarfs für reproduktionsmedizinische Leistungen - keine Beiladung der Zulassungsgremien - Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz

Leitsatz

1. Im Rechtsstreit um eine Genehmigung zur Erbringung reproduktionsmedizinischer Leistungen entscheiden die Gerichte in der Besetzung mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Vertragsärzte.

2. Die Gewähr für eine leistungsfähige Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bietet ein Vertragsarzt nicht, wenn sein Leistungsangebot zeitlich limitiert ist oder nicht das volle Versorgungsspektrum umfasst.

3. Ein Bedarf für reproduktionsmedizinische Leistungen besteht nicht, wenn sie von anderen Leistungserbringern bereits in ausreichendem Maße erbracht werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:050613UB6KA2812R0

Fundstelle(n):
AAAAE-43700

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank