Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit um die Genehmigung zur Erbringung reproduktionsmedizinischer Leistungen - paritätische Besetzung des Gerichts - Gewähr für eine leistungsfähige Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft - Nichtbestehen eines Bedarfs für reproduktionsmedizinische Leistungen - keine Beiladung der Zulassungsgremien - Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz
Leitsatz
1. Im Rechtsstreit um eine Genehmigung zur Erbringung reproduktionsmedizinischer Leistungen entscheiden die Gerichte in der Besetzung mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Vertragsärzte.
2. Die Gewähr für eine leistungsfähige Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bietet ein Vertragsarzt nicht, wenn sein Leistungsangebot zeitlich limitiert ist oder nicht das volle Versorgungsspektrum umfasst.
3. Ein Bedarf für reproduktionsmedizinische Leistungen besteht nicht, wenn sie von anderen Leistungserbringern bereits in ausreichendem Maße erbracht werden.