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BVerwG Urteil v. - 5 C 24/12

Gesetze: § 45 SGB 10, § 50 SGB 10, § 31 SGB 10, § 39 SGB 10, § 42 SGB 8, § 11 SGB 1, § 39 SGB 1

Rücknahme einer Inobhutnahme; Kosten der Inobhutnahme

Leitsatz

Hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die zur Durchführung einer Inobhutnahme notwendigen Sach- und Dienstleistungen gegen Entgelt durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbringen zu lassen, bestimmt sich deren Wert grundsätzlich nach dem Entgelt, das die Träger der Jugendhilfe hierfür vereinbart haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAE-43712

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