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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 606/11

Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Beiträgen in Höhe von 85.389,10 Euro einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 18.244,00 Euro und die Feststellung der Versicherungspflicht des ehemaligen Minderheitsgesellschafters ohne Geschäftsführerstatus T L, des Beigeladenen zu 1), für die Zeit vom 1.1.2003 bis zum 31.10.2007.

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Fundstelle(n):
RAAAE-43755

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