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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 630/11

Die Beteiligten streiten über die rückwirkende Aufhebung des Regelsatzes in Höhe von 2,10 Euro monatlich in Höhe des Beitragszuschlages zur Pflegeversicherung für Kinderlose sowie über die entsprechend gekürzte Weiterzahlung.

Fundstelle(n):
MAAAE-43761

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