Sonderzuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung der
Kapitalausstattung einer Zusatzversorgungskasse kein Arbeitslohn
Leitsatz
1. Eine vom Arbeitgeber an eine
Zusatzversorgungskasse erbrachte Sonderzahlung, die der Verbesserung der
Kapitalausstattung dient und wirtschaftlich nicht an die Stelle eines eigenen
Beitrags des Arbeitnehmers tritt, ist kein Arbeitslohn. 2. Erst
Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die Sonderzahlungen i.S. des § 19 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 Sätze 2 bis 4
EStG i.d.F. des
JStG 2007 sind und nach
dem geleistet wurden (§ 52 Abs. 35 EStG i.d.F. des
JStG 2007), zählen zu
den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1564 Nr. 10 EStB 2013 S. 375 Nr. 10 StBW 2014 S. 167 Nr. 5 YAAAE-43783