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BMF - IV D 3 - S 7359/07/10009 BStBl 2013 I S. 1018

Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 4 UStG)

Mit (BStBl I S. 268) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.

Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf den Feststellungen, dass die Gegenseitigkeit zu Belize seit dem nicht gegeben ist, dass die Gegenseitigkeit zur Republik Serbien seit dem gegeben ist, sowie dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zum . Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus in Abschnitt 18.11 Abs. 4 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl I S. 864, der zuletzt durch das —, BStBl I S. 964, geändert worden ist, die Angabe „, BStBl I S. 268,“ durch die Angabe „

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