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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9282/09

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 191 Abs. 3, AO § 191 Abs. 5, AO § 170 Abs. 1 S. 2, AO § 69, AO § 34

Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid aufgrund unterlassener Steuererklärung oder -anmeldung des Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Hinsichtlich der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide ist auf die Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Haftungsnorm sowie die Entstehung der Steuerschuld abzustellen.

2. Die unterlassene Steuererklärung oder Steueranmeldung des Steuerpflichtigen schiebt den Beginn der Berechnung der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid nicht hinaus.

Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 874 Nr. 19
FAAAE-44047

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