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BAG Urteil v. - 7 AZR 494/11

Gesetze: EGRL 104/2008, § 242 BGB, § 1 Abs 1 S 2 AÜG vom , § 1 Abs 2 AÜG vom , § 3 Abs 1 Nr 3 AÜG vom , § 13 AÜG vom

Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

Tatbestand

Nachdem der Revisionskläger zu 1. seine Revision zurückgenommen hat, machen im Revisionsverfahren nur die Revisionsklägerinnen zu 2. bis 7. (künftig: Klägerinnen) das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Beklagten geltend.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2292 Nr. 38
DB 2013 S. 2334 Nr. 41
ZAAAE-44062

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