Teilungsversteigerungsverfahren für das Grundstück einer GbR: Antragstellungsbefugnis; Geltendmachung von Einwänden
Leitsatz
1. Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts.
2. Den Antrag kann der einzelne Gesellschafter stellen, ohne zuvor seinen Anspruch auf Versteigerung des Gesellschaftsgrundstücks gegen die übrigen Gesellschafter oder die GbR gerichtlich durchsetzen zu müssen.
3. Die GbR selbst und die übrigen Gesellschafter können Einwände aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesellschaftsverhältnis gegen die Teilungsversteigerung im Wege der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO geltend machen.
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Fundstelle(n): DB 2013 S. 2201 Nr. 39 DB 2013 S. 8 Nr. 37 DNotZ 2013 S. 930 Nr. 12 NJW 2013 S. 6 Nr. 40 NJW-RR 2014 S. 149 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2013 S. 2983 WM 2013 S. 1748 Nr. 37 ZIP 2013 S. 1763 Nr. 37 ZIP 2013 S. 69 Nr. 36 HAAAE-44068