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BGH Urteil v. - IX ZR 311/12

Gesetze: § 86 Abs 1 Nr 2 InsO, § 100 VVG, § 110 VVG, § 240 ZPO

Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater geschädigten Mandanten aus dessen Freistellungsanspruch gegen seinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherer: Aufnahme eines durch die Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens durch den Geschädigten zur Geltendmachung der von dem Absonderungsrecht gedeckten Kosten eines Vorprozesses

Leitsatz

1. Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist; er kann den Anspruch im Fall der Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege der Aufnahme des gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits verfolgen (Fortführung von BGH, , VI ZR 146/88, ZIP 1989, 857).

2. Die Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens stellt den gegenüber der Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter des Versicherungsnehmers einfacheren und billigeren Weg zur Geltendmachung der von dem Absonderungsrecht gedeckten Kosten des Rechtsstreits dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2113 Nr. 36
DB 2013 S. 15 Nr. 35
WM 2013 S. 1654 Nr. 35
ZIP 2013 S. 1742 Nr. 36
ZIP 2013 S. 67 Nr. 35
BAAAE-44083

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