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BGH Beschluss v. - IX ZA 37/12

Gesetze: § 97 InsO, § 290 Abs 1 Nr 5 InsO

Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei Nichtabführung des pfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens an den Insolvenzverwalter

Leitsatz

Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens während des Insolvenzverfahrens nicht an den Insolvenzverwalter ab, kann der Versagungsgrund der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorliegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 15 Nr. 35
NJW-RR 2013 S. 1520 Nr. 24
WM 2013 S. 1656 Nr. 35
AAAAE-44092

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