Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteils des Urlaubsentgelts; Berechnung des anteiligen Urlaubsentgelts
Leitsatz
1. Verursacht der Schädiger die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten, so hat er nicht nur den entgangenen Verdienst aus abhängiger Arbeit, sondern grundsätzlich auch den auf den Zeitraum der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteil des Urlaubsentgelts zu ersetzen. Dieser Anspruch geht gemäß § 6 Abs. 1 EntgFG auf den Arbeitgeber über, soweit dieser dem Geschädigten für die Zeit seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat.
2. Zur Berechnung des vom Schädiger zu ersetzenden Urlaubsentgelts.
Tatbestand
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 6 Nr. 38 NJW 2014 S. 300 Nr. 5 XAAAE-44109