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BGH Urteil v. - I ZR 80/12

Gesetze: § 19a UrhG, § 97 UrhG, § 7 Abs 2 TMG, § 10 TMG

Urheberrechtsschutz im Internet: Begünstigung von Urheberrechtsverletzungen durch das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes; Kontroll- und Prüfpflichten des Betreibers - File-Hosting-Dienst

Leitsatz

File-Hosting-Dienst

1. Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von , BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark).

2. Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).

3. Die Prüfpflichten des Störers, die sich danach ergeben, bestehen in Bezug auf jedes Werk, hinsichtlich dessen ihm eine klare Rechtsverletzung angezeigt worden ist; sie verringern sich nicht deswegen, weil er auf eine große Zahl von Verletzungen - im Streitfall auf das Öffentlich-Zugänglichmachen von über 4800 Musiktiteln - hingewiesen worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2177 Nr. 37
NJW 2013 S. 3245 Nr. 44
ZIP 2013 S. 69 Nr. 36
MAAAE-44117

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