Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes für öffentliches Zugänglichmachen von Filmwerken auf den Speicherplätzen seines Servers
Tatbestand
Die Klägerin betreibt einen Filmverleih. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, stellt unter der Internetadresse www.rapidshare.com Nutzern Speicherplatz im Internet zur Verfügung („File-Hosting-Dienst“). Bei diesem Dienst kann der Nutzer beliebige Dateien auf die Internetseite der Beklagten hochladen, die dann auf deren Server abgespeichert werden. Nach dem Hochladen wird dem Nutzer ein elektronischer Verweis übermittelt, mit dem dieser die abgelegte Datei über seinen Browser aufrufen und herunterladen kann (Download-Link).