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BFH Urteil v. - IX R 43/12

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 32a, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

Insolvenzbedingt ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 v.H.-beteiligten GmbH-Gesellschafters führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der qualifizierten Beteiligung

Leitsatz

1. Ist ein nicht geschäftsführender GmbH-Gesellschafter zu 10 % am Stammkapital der GmbH beteiligt, gelten die Regeln über den Eigenkapitalersatz nach § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG a.F. nicht. Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch gegen seine GmbH insolvenzbedingt aus, führt dies ebenso wenig zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner qualifizierten Beteiligung wie die Gewährung eines Darlehens für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist.
2. Offen bleibt, ob aufgrund der Änderung der Zivilrechtslage durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom mit Wirkung ab dem neue Maßstäbe für Aufwendungen des Gesellschafters aufgrund von krisenbedingten Finanzierungshilfen gelten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1783 Nr. 11
DStR 2013 S. 2217 Nr. 42
DStRE 2013 S. 1400 Nr. 22
DStZ 2013 S. 722 Nr. 20
GmbHR 2013 S. 1165 Nr. 21
HFR 2013 S. 1004 Nr. 11
StBW 2013 S. 871 Nr. 19
Ubg 2013 S. 713 Nr. 11
AAAAE-44199

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