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Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchstabe d GewStG auf ein ambulantes Dialysezentrum
Ambulante Dialysezentren, die in der Rechtsform einer GmbH oder gewerblich geprägten Personengesellschaft betrieben werden, sind Einrichtungen, in denen Dialysepatienten mehrmals pro Woche über einen Zeitraum von mehreren Stunden (ca. vier bis fünf) eine Nierenersatztherapie erhalten. Diese Einrichtungen sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Im Zusammenhang mit dem (EFG 2011, 70; Revisionsverfahren erledigt durch BFH/NV 2012, 44), in dem das FG die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchstabe d GewStG nicht auf eine Schadensersatzzahlung angewendet hat, die als Ersatz für entgangene Einnahmen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Errichtung einer solchen Einrichtung geleistet wurde, ist die Frage gestellt worden, ob der Betrieb eines solchen Dialysezentrums dem Grunde nach unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchstabe d GewStG fällt.
Die Referatsleiter des Bundes und der Länder sind der Auffassung, dass die im Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbrachten Leistungen nicht als Leistungen einer Einrichtung der ambulanten Pflege eingestuft werden können und somit der Befreiungstatbestand für ambulante Pflegeeinrichtungen kranker und pfle...