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Veräußerung von Grund und Boden sowie Milchlieferrechten
Keine Einheitsbetrachtung bei der Anwendung des § 55 Abs. 6 EStG
In meinem Geschäftsbereich sind im Fall der Veräußerung von Milchlieferrechten und damit in Zusammenhang stehendem Grund und Boden vermehrt Rechtsbehelfe gegen die separate Anwendung der Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG auf die jeweiligen Wirtschaftsgüter eingegangen.
Sachverhalt:
Ein Milcherzeuger hatte sowohl die Milchlieferrechte als auch den damit im Zusammenhang stehenden Grund und Boden innerhalb kurzer Zeit veräußert. Eine Buchwertabspaltung wurde gemäß dem (BStBl 2003 I S. 78) durchgeführt. Die Abspaltung erfolgte ausschließlich von Buchwerten, die nach § 55 Abs. 1 EStG bewertet wurden.
Bedingt durch den niedrigen Milchpreis führte die Veräußerung der Milchlieferrechte zu einem Veräußerungsverlust, die Veräußerung des Grund und Bodens durch den geringeren Buchwert nach Abspaltung zu einem Veräußerungsgewinn. Unter Berücksichtigung des § 55 Abs. 6 EStG wurde der Verlust aus der Veräußerung der Milchlieferrechte steuerlich nicht berücksichtigt.
Der Steuerpflichtige begehrte, unter Bezugnahme auf das BStBl 2011 II S. 210) die im Rahmen der Veräußerung von Grund und Boden und Milchlieferrechten erzielten Erlöse den zusammengefassten Buchwerten der bei...