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BAG Urteil v. - 3 AZR 513/11

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger im Zeitraum vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2009 zustehenden Betriebsrente und in diesem Zusammenhang über die Auswirkungen der „außerplanmäßigen“ Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003.

Fundstelle(n):
NAAAE-44523

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