Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters
Leitsatz
1. Verstößt eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Dienstplangestaltung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, haben die benachteiligten (jüngeren) Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, künftig ebenso wie die begünstigten (älteren) Arbeitnehmer behandelt zu werden, wenn hierdurch der Betrieb zum Erliegen käme und eine Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch genommen werden könnte.
2. Stellt der Arbeitgeber die altersdiskriminierende Dienstplangestaltung nicht ein, steht den benachteiligten Arbeitnehmern ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2356 Nr. 39 DB 2013 S. 8 Nr. 37 NJW 2013 S. 8 Nr. 39 ZIP 2013 S. 2075 Nr. 43 ZIP 2013 S. 71 Nr. 37 RAAAE-44526