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BGH Beschluss v. - X ZB 2/12

Gesetze: § 15 Abs 1 Nr 3 GebrMG, § 15 Abs 3 S 1 GebrMG

Löschung eines Gebrauchsmusters: Schutzanspruch mit einem in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmal - Tintenstrahldrucker

Leitsatz

Tintenstrahldrucker

1. Die Löschung eines Gebrauchsmusters hat zu unterbleiben, wenn der Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (Bestätigung von Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom , X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement).

2. Der Umstand, dass das eingefügte Merkmal auch bei nicht offenbarten Ausgestaltungen verwirklicht sein kann, mit denen das Ziel der Erfindung unter Umständen nicht erreicht wird, führt nicht zwingend zu einer abweichenden Beurteilung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
FAAAE-44543

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