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BSG Urteil v. - B 10 EG 10/12 R

Gesetze: § 2 Abs 7 S 6 Halbs 2 BEEG vom , § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom , § 1 Abs 1 BEEG vom , § 2b Abs 1 S 2 Nr 3 BEEG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessungszeitraum - schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter - Kinderbetreuung durch den Vater - Einkommensminderung in der Betreuungszeit - Ungleichbehandlung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Nach dem BEEG idF vom bleiben bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums Kalendermonate, in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus der Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist, nur dann unberücksichtigt, wenn der Elterngeldanspruch der Mutter des Kindes zu berechnen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:270613UB10EG1012R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 2047 Nr. 12
DB 2013 S. 9 Nr. 50
UAAAE-44577

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