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BMF - IV C 1 - S 2252/07/0002 :010 BStBl 2013 I S. 1167

Steuerpflicht von Erträgen aus der Veräußerung von vor dem erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten; (BStBl 2013 II S. 682); Änderung des (BStBl 2012 I S. 953)

Der entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar sind. Er leitet dieses Ergebnis aus § 52a Absatz 10 Satz 7 EStG ab.

Diese Auffassung steht im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung in Randziffer 319 des (BStBl 2012 I S. 953). Danach ist der Gewinn aus der Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte steuerpflichtig; ein Bestandsschutz besteht nach § 52a Absatz 10 Satz 6 EStG nicht.

Der BFH hat zudem angeführt, dass die Kreditinstitute insoweit das BMF-Schreiben nicht hätten anwenden sollen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von vor dem erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten und der Anwendung des o. g. Urteils Folgendes:

1.)

Auf Grund der Systematik der Abgeltungsteuer bleibt es dabei, dass die Kreditinstitute als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehalts anzuwenden habe...

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