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BMF - IV D 3 - S 7155 a/08/10002 BStBl 2013 I S. 1179

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Durch Artikel 10 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) vom (BGBl 2013 I S. 1809) wurde der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze an Unternehmer, die ausschließlich oder überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG) mit Wirkung vom geändert. Seitdem ist die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG davon abhängig, dass der Unternehmer nur in unbedeutendem Umfang nach § 4 Nr. 17 Buchstabe b UStG steuerfreie, auf das Inland beschränkte Beförderungen mit Luftfahrzeugen durchführt. Abschnitt 8.2 UStAE ist entsprechend anzupassen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden deshalb in Abschnitt 8.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das , BStBl 2013 I S. 1176, geändert worden ist, die Absätze 2 bis 5 wie folgt gefasst:

  1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) „ 1Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist davon abhängig, dass der Unternehmer nur in unbedeutendem Umfang nach § 4 Nr. 17 Buchstabe b UStG steuerfreie, auf das Inla...

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