(Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG)
Leitsatz
Zur Rechtfertigung einer sachgrundlosen Befristung kann sich ein Vertragsarbeitgeber dann nicht auf § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG berufen, wenn er den Vertrag in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem letzten Vertragsarbeitgeber des Arbeitnehmers ausschließlich deshalb vereinbart hat, um das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen. Bei einer solchen rechtsmissbräuchlichen Vertragsgestaltung kommt aber kein - unbefristeter - Arbeitsvertrag mit dem letzten Vertragsarbeitgeber zustande.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2484 Nr. 41 DB 2013 S. 2276 Nr. 40 DB 2013 S. 7 Nr. 39 DStR 2014 S. 1727 Nr. 35 NJW 2013 S. 3465 Nr. 47 NJW 2013 S. 8 Nr. 43 ZIP 2013 S. 1977 Nr. 41 NAAAE-44925