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BAG Urteil v. - 8 AZR 234/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis sowie die Pflicht, den Kläger zu beschäftigen, ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen sind.

Fundstelle(n):
HAAAE-44927

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