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BAG Urteil v. - 8 AZR 624/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis und die daraus resultierende Pflicht zur Beschäftigung des Klägers ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen sind.

Fundstelle(n):
YAAAE-44930

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