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BAG Urteil v. - 8 AZR 818/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis mit der Pflicht zur Beschäftigung des Klägers ab 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen ist.

Fundstelle(n):
CAAAE-44933

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