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BGH Urteil v. - I ZR 91/11

Gesetze: Art 4 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 267 AEUV, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 17 Abs 1 Alt 1 UrhG

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie: Erstreckung des Verbreitungsrechts für Originale oder Vervielfältigungsstücke auf das Angebot zum Erwerb und entsprechende Werbemaßnahmen - Marcel-Breuer-Möbel

Leitsatz

Marcel-Breuer-Möbel

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfasst das Verbreitungsrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten?

Falls die erste Frage zu bejahen ist:

2. Umfasst das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten, nicht nur Vertragsangebote, sondern auch Werbemaßnahmen?

3. Ist das Verbreitungsrecht auch dann verletzt, wenn es aufgrund des Angebots nicht zu einem Erwerb des Originals oder von Vervielfältigungsstücken des Werkes kommt?

Fundstelle(n):
HFR 2014 S. 266 Nr. 3
NJW 2013 S. 6 Nr. 23
AAAAE-44938

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