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BSG Urteil v. - B 2 U 7/12 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Versicherungsschutz - Überfall - Straftat - Motiv des Täters - betriebsbezogenes Motiv - Restaurantbesuch - Essenseinnahme - gespaltene Handlungstendenz - Home Office - Weg zur Nahrungsaufnahme - Schutzbereich - Betriebsweg - Arbeitsstätte

Leitsatz

Die zu beliebigen, nicht betrieblich vorgegebenen Uhrzeiten zurückgelegten Wege aus einem in der eigenen Wohnung befindlichen "Home Office" zur Nahrungsaufnahme in einem Restaurant stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:180613UB2U712R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 14
DB 2014 S. 7 Nr. 15
NJW 2014 S. 8 Nr. 17
TAAAE-44988

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