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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 567/12

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger die Kosten einer Behandlung in der T.-Klinik in Bad K. zu erstatten hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAE-45002

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