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BFH Urteil v. - VI R 37/11

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12 Satz 2, EStG § 3c, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Bezügen i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft

Leitsatz

1. Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung von Aufwendungen nur insoweit steuerfrei, als die Aufwendungen als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind.
2. Das häusliche Arbeitszimmer eines technischen Aufsichtsbeamten bei einer Berufsgenossenschaft bildet nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, wenn er vor allem mit der Überwachung der Betriebe, mit deren Beratung und Schulung, der Ermittlung von Unfallursachen und der Ursachen von Berufskrankheiten beschäftigt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1776 Nr. 11
EStB 2013 S. 375 Nr. 10
GAAAE-45062

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