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Umsatzsteuer; Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG); Änderungen der §§ 17a und 74a UStDV durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Durch die „Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung” vom (BGBl 2013 I S. 602, BStBl 2013 I S. 515) wird § 17a UStDV mit Wirkung vom geändert und in § 74a UStDV ein neuer Absatz 3 mit Wirkung vom eingefügt. Mit diesen Änderungen werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem geltenden Bestimmungen neu geregelt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Neuregelungen werden die Inhaltsübersicht und die Abschnitte 3.14, 6.9 sowie 6a.1 ff des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das , BStBl 2013 I S.1179, geändert worden ist, wie folgt geändert:
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe „6a.3 Belegnachweis in Beförderungsfällen” wird wie folgt gefasst: „6a.3 Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Allgemeines“.
Die Angabe „6a.4 Belegnachweis in Versendungsfällen” wird wie folgt gefasst: „6a.4 Belegnachw...