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BGH Beschluss v. - I ZR 76/11

Gesetze: Art 267 AEUV, § 148 ZPO, § 17 Abs 1 UrhG

Verfahrenaussetzung: Aussetzung eines Urheberrechtsstreits ohne  Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH bei Anhängigkeit eines Parallelverfahrens

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 6 Nr. 23
TAAAE-45211

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